Diskriminierunggsschutz für alle und ohne Unterschied

Hier finden Sie die letzte Version über die Entwicklung einer Rahmenrichtlinie für den Diskriminierungsschutz:

Diskriminierunggsschutz für alle und ohne Unterschied

Auf Druck der schwarz-roten Bundesregierung und der deutschen Versicherungslobby wurde die EU-weite Angleichung der Standards im Diskriminierungsschutz außerhalb des Erwerbsarbeitslebens lange verzögert – etwa bei persönlichen Merkmalen wie Alter , Behinderung, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung.

Erst aufgrund des massiven Drucks von uns Grünen legte die EU-Kommission 2008 endlich ihren Entwurf für eine Rahmenrichtlinie für die fehlenden Bereiche des Diskriminierungs-schutzes vor. Diese verlangt, dass Menschen mit den genannten Merkmalen Schutz vor Diskriminierung beim effektiven  Zugang zu Dienstleistungen und Gütern einschließlich Wohnraum, Bildung, sozialen Vergünstigungen  und Sozialschutz, der sozialen Sicherheit und den Gesundheitsdiensten gewährt werden muss.

Die Beweislast im Diskriminierungsfall wird zu Gunsten der Opfer verschoben. Verbände und Organisationen können diese unterstützen oder die Klage übernehmen. Allerdings bleibt der Vorschlag der Kommission für behinderte Menschen unter dem Schutzniveau, welches die UN-Konvention für behinderte Menschen von allen Unterzeichnerstaaten und der EU verlangt. Deshalb bleiben wir Grüne am Ball, um die noch vorhandenen Lücken im Bildungsbereich, im Familienrecht oder bei den Zugangsmöglichkeiten für behinderte Menschen nachzubessern.

(Aus: Grüner Faden durch die Europapolitik, Europagruppe die Grünen im europäischen Parlament, Stand Januar 2009)

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